PRANADANCE Yoga und Tanz Studio
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Schutzkonzept Pranadance Studio

Zusammenfassung der Grundsätze
  • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  • Einhaltung der Abstandsregelungen
  • Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Besonders gefährdete Personen müssen die Vorgaben des BAG beachten
  • Anreise, Ankunft und Abreise

Hygienemassnahmen

Die vom BAG empfohlenen Schutzmassnahmen sind im Eingangsbereich des Studios gut ersichtlich aufgehängt. Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und die vom BAG empfohlenen Eimer mit Deckel sind bereitgestellt.
  • Im Eingangsbereich befindet sich Desinfektionsmittel damit sich die Kursteilnehmenden vor dem Betreten der Räumlichkeiten als erstes die Hände desinfizieren können.
  • Es gilt in den Allgemeinbereichen Maskenpflicht. Im Raum dürfen die Teilnehmer die Maske abnehmen, sobald sie an ihrem Platz sind. Für Yoga und Pilates bis zu 8 Teilnehmende plus LehrerIn für Tanz, Zumba und BBP bis zu 4 Teilnehmende plus LehrerIn. Sobald mehr Teilnehmer dabei sind, muss wärend der ganzen Stunde eine Maske getragen werden.
  • Vor und nach bzw. zwischen jeder Yoga-oder Workoutlektion werden sensible Bereiche wie Türfallen, Toiletten etc. von den Lehrenden desinfiziert. Wenn möglich gilt es den Kontakt mit diesen sensiblen Bereichen zu vermeiden. D.h. Türen sind bereits offen, werden von den Lehrenden geöffnet bzw. geschlossen.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, wenn möglich, ihre eigene (Yoga-)Übungsmatte (oder Yogatuch) mitzubringen.
  • Die Lehrenden verzichten während des Unterrichts auf das Korrigieren/Berühren der Teilnehmenden und halten sich an die Distanzregeln.
  • Die Abgabe von Getränken, Tee oder Wasser ist nicht mehr erlaubt. Kursteilnehmende bringen nach Bedürfnis ihr eigenes Getränk mit.
  • Die Räumlichkeiten werden in regelmässigen Abständen gut gelüftet.

Einhaltung der Abstandsregelungen

  • Die Teilnehmenden werden gebeten, wenn möglich bereits umgezogen zu erscheinen.
  • Kursteilnehmende werden dazu aufgefordert, pünktlich zum Training zu erscheinen und die Kursräumlichkeiten nach dem Training möglichst schnell wieder zu verlassen.
  • Zwischen den Kursen ist genügend Zeit einzuplanen, damit sich die Teilnehmenden unterschiedlicher Kurse möglichst nicht kreuzen.
  • Es dürfen nicht alle zur selben Zeit den Raum betreten oder verlassen.

Protokollierung der Teilnehmenden

  • Die Teilnehmenden jeder Lektion sind mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer registriert. So kann auch nachträglich sichergestellt werden, wer welche Stunde besucht hat. Ansteckungsketten könnten also jederzeit zurückverfolgt werden.

Besonders gefährdete Personen

  • Besonders gefährdete Personen werden gebeten die Vorgaben des BAG zu beachten und vom Präsenz-Unterricht bis zur Entwarnung vom BAG fernzubleiben.
  • Teilnehmende mit Krankheitssymptomen und Allergien (wegen dem Niesen) werden ebenfalls angehalten, dem Unterricht fernzubleiben.

Anreise, Ankunft und Abreise zum/vom Pranadance Studio

  • Die Teilnehmenden verlassen den Übungsraum geordnet nacheinander unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Sie werden gebeten auch ausserhalb des Studios die Abstandsregelungen einzuhalten.

INFOS der Verbände...

Der Berufsverband Danse Suisse
und die TanzVereinigung Schweiz TVS leiten das angepasste und ab 6. Juni 2020 geltende, branchenspezifische Grobkonzeptallen Mitgliedern weiter. Diese sind dazu verpflichtet, die nachfolgenden Vorgaben im Rahmen eines individuellen Schutzkonzeptesden konkreten Umständen vor Ort anzupassen und dessen Umsetzung zu gewährleisten,indem sie Trainings-und KursteilnehmerInnen vorgängig über das Konzept informieren und dessen Einhaltung kontrollieren. Die Lehrperson ist für die Einhaltung folgender Sicherheitsmassnahmen verantwortlich:

1.Lehrpersonen sowie Trainings-und KursteilnehmerInnen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause resp. begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Unterrichts-oder Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.

2.Alle Personen in der Tanzschule reinigen sich regelmässig die Hände.

3.Lehrpersonen und KursteilnehmerInnen halten in der Regel Abstand zueinander und der Kontakt vor und nach dem Unterricht ist auf ein Minimum zu reduzieren.

4.Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

5.Besonders gefährdete Personen (Risikogruppe) sind auf die Risiken bei Teilnahme am Tanzunterricht oder Tanztrainingaufmerksam zu machen. Sie nehmen auf eigene Verantwortung teil.

6.Die Trainings-und KursteilnehmerInnen werden über die Vorgaben und spezifischen Massnahmeninformiert.
Das Pranadance Studio unterstützt die von den Behörden angeordneten Massnahmen vollumfänglich.

Wir freuen uns sehr, Euch alle bald bei uns begrüssen zu dürfen!

Herzliche Grüsse


Euer Pranadance Team

Schrittweise Lockerung... wie geht es weiter?

Stand 28.Mai 2020

Aufgrund der vom Bundesrat angekündigten Lockerungsmassnahmen ab 6. Juni 2020 wird das bestehende Schutzkonzept für Tanzschulen unter COVID-19 angepasst.

Was weiterhin gilt:
  • Einhalten der Hygieneregeln (Händewaschen, Handdesinfektion, regelmässige gründliche Reinigung von Trainingsgeräten, Böden, Türfallen etc.).
  • Grundsätzlich sind die Regeln des BAG zum Social Distancing zu beachten.
Neu gilt:
  • Die Beschränkung auf Unterricht in Kleingruppenvon 5 Personen wird aufgehoben.
  • In sämtlichen Tanzkursen und Tanzunterricht kann wieder mit Körperkontaktgearbeitet werden, sofern die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer*innen nach Datum, Klassen-/Gruppeneinteilungsorgfältig protokolliert werden (Contact Tracing). Diese Informationen sind während mindestens zwei Monaten aufzubewahren.
  • Eine Vermischung von Gruppen ist nach Möglichkeit zu vermeiden, um das Contact Tracing gewährleisten zu können (z.B. feste Klassen)



Stand: 8.Mai 2020

Wiedereröffnung von Tanzschulen und Yogastudios unter der COVID-19-Verordnung 2

Das Bundesamt für Sport BASPO hat entschieden, dass die Lockerungsmassnahmen im Bereich Sport
per 11. Mai 2020 auch für Tanzschulen und Yogastudios gelten.

Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften zum Social Distancing weiterhin vollumfänglich ihre Geltung entfalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Informationen von der TanzVereinigung Schweiz TVS:

Tanzschulen können definitiv ab 11. Mai 2020 ihren Betreib im Rahmen von Kleingruppen bis max. 5 Personen ohne Körperkontakt sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzvorschriften und der Umsetzung eines spezifischen Schutzkonzeptes wieder aufnehmen.

Ob Ausnahmen von dieser Regelung für Kinder und Jugendliche sowie für Personen bzw. Paare, welche im gleichen Haushalt leben möglich sind, ist Teil der laufenden Abklärungen beim EDI und BASPO.


Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes

Die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes soll dazu dienen, das Risiko einer Übertragung des Coronavirus zu minimieren. Die TanzVereinigung Schweiz TVS hat zusammen mit Danse Suisse ein branchenspezifisches Grobkonzept erarbeitet, welches Ihnen diese Arbeit erleichtern soll. Sobald das Grobkonzept vom Bundesamt für Sport BASPO genehmigt ist, werden wir Sie informieren. 


Informationen vom Schweizer Yogaverband:

Stand 30.04.2020:

Wie geht es weiter mit dem Yogaunterricht ab 11. Mai?


An der Pressekonferenz vom 29. April 2020, hat Frau Bundesrätin Amherd die Lockerungsschritte im Sport kommuniziert. Ab dem 11. Mai können Trainings in sämtlichen Sportarten, namentlich genannt auch Yoga, wieder aufgenommen werden. Dabei müssen strikte Schutzmassnahmen eingehalten werden. Es gilt grundsätzlich, 10 m2 /pro Person muss vorhanden sein und natürlich die Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden. 

Auf der Basis unseres von der BASPO genehmigten Verbands-Schutzkonzeptes ist jedes Yogastudio verpflichtet, ein konkretes, individuelles Schutzkonzept zu erstellen. Das BASPO hat uns speziell darauf aufmerksam gemacht, dass die zuständigen Behörden ein Yogastudio schliessen können, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt. 



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